…AGB

AGB

EVENTs AGB 04-2019

EVEN-T-s Veranstaltungstechnik Scholz
Inhaber: Tim Scholz
Aumunder Feldstr. 47
28757 Bremen / Deutschland
St. Nr.: 60 266 31368

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Geschäfts- und Mietbedingungen, die vom Mieter und Vermieter als verbindlich durch Unterschrift auf dem Mietvertrag vereinbart und anerkannt werden.

  1. Angebote sind freibleibend
  2. Bei Neukunden ist eine Kaution bei Übernahme/Übergabe der Geräte zu zahlen. Die Kaution beträgt das 3- fache des Mietpreises. Der Mietpreis wird bei Rückgabe/Abholung der Geräte von der Kaution abgezogen.
  3. Die Gefahr von Beschädigungen jeglicher Art und Weise an den Mietgegenständen, einschließlich ihres Transportes, ohne Rücksicht, ob ein Verschulden auf der Mieterseite vorliegt oder nicht, trägt in jedem Fall der Mieter, d.h. vom Verlassen des Lagers des Vermieters bis zur Rückkehr der Mietgegenstände in dasselbe. Dem Mieter steht es frei, Transportrisiken oder die Gefahr des zufälligen Untergangs auf eigene Kosten versichern zu lassen oder eine kostenpflichtige Lieferung, Aufbau und Betreuung der Mietgegenstände als Dienstleistung zu buchen.
  4. Die Mietgebühr ergibt sich aus dem Mietvertrag.
  5. Der Mieter versichert, dass er den Gebrauch der Geräte und die Bedienung derselben fachkundig vornehmen kann und vornehmen wird oder von entsprechenden Fachkräften, wenn er selbst nicht die entsprechende Fachkunde besitzt, vornehmen lassen wird. Es ist also ausschließlich Sache des Mieters, die Geräte fachkundig zu bedienen oder bedienen zu lassen. Auf Wunsch ist der Vermieter bereit, gegen gesonderte zu vereinbarende Vergütung, die Bedienung der Geräte vorzunehmen oder von eigenen Fachkräften vornehmen zu lassen. Der Mieter ist für jeden Schaden, der durch Nichtbeachten dieser Verpflichtung entsteht, verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
  6. Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, das Gerät außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Geschäfts- und Mietbedingungen entstehen.
  7. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und fachkundig und fachgerecht zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen vom normalen Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen. Beschädigungen, fehlende Teile oder Verschmutzungen werden dem Mieter auf seine Kosten nach Aufwand oder Stückpreis von dem Vermieter in Rechnung gestellt, wobei der Vermieter die entsprechenden Beschädigungen oder den Ersatz der fehlenden Teile in ortsüblichen und handelsüblichen Preisen berechnet oder durch eine Dritt-Firma die entsprechenden Beschädigungen, Verschmutzungen oder fehlenden Teile beheben oder ersetzen lassen wird, wobei dann der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der Dritt-Firma, die der Vermieter mit der Behebung der Beschädigungen, der Beseitigung der Verschmutzung oder dem Ersatz der fehlenden Teile beauftragt, zu vergüten, und zwar unverzüglich nach Rechnungsgestellung.
  8. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisung abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an dem Gerät vorzunehmen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  9. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig.
  10. Verpackung, ggf. Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.
  11. Für durch Geräte des Vermieters verursachte Schäden kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz aufseiten des Vermieters vor. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.
  12. Der Mieter hat bei Pfändung eines Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gilt auch, wenn von dritter Seite (Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.
  13. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag die Geräte vollständig, in einwandfreiem und voll funktionsfähigem Zustand erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, die Geräte in diesem Zustand voll funktionsfähig zurückzugeben.
  14. Für bestellte, aber nicht abgenommene Geräte berechnet der Vermieter 50% des Gesamtmietpreises für die gesamte vertraglich vereinbarte Mietzeit.
  15. GEMA und eventuell weitere anfallende Gebühren trägt der Mieter.
  16. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, wobei die ungültigen Mietbedingungen oder ungültig gewordenen Mietbedingungen durch eine wirksame Mietbedingung durch die Vertragsparteien zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen entspricht.
  17. Erfüllungsort beiderseits und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle Streitigkeiten ist Bremen.